Rechtsprechung
   RG, 08.01.1897 - 4763/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,390
RG, 08.01.1897 - 4763/96 (https://dejure.org/1897,390)
RG, Entscheidung vom 08.01.1897 - 4763/96 (https://dejure.org/1897,390)
RG, Entscheidung vom 08. Januar 1897 - 4763/96 (https://dejure.org/1897,390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1897,390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Möglichkeit einer Hauptverhandlung mit einem geisteskranken Angeklagten dadurch bedingt, daß er nur an partieller Geisteskrankheit leide? 2. Wem gebührt die Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Geisteskranken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    In einer frühen Entscheidung sah das Reichsgericht (RGSt 29, 324, 327) in einem Fall, in dem die Verhandlungsfähigkeit vor dem Tatgericht erfolglos beanstandet worden war, "keinen Anlaß, jene Fähigkeit für das jetzige Stadium der Untersuchung in Zweifel zu ziehen, obschon anzuerkennen ist, daß dem weiteren Verfahren in der Revisionsinstanz bei mangelnder Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten kein Fortgang würde gegeben werden können".
  • VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3442/97

    Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 Abs 4:

    Mit Beschluss vom 29. September 1997 - 3 UZ 4763/96.A - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung gegen das Urteil zugelassen, soweit mit der Klage die Verpflichtung zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 bzw. Abs. 6 AuslG begehrt wird.
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 174/61

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß allein der erkennende Richter zu beurteilen habe, ob eine Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, sich bei körperlicher Anwesenheit auch geistig in einem Zustand befindet, der es ihr ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten in der Verhandlung sachgemäß wahrzunehmen, und daß eine Nachprüfung dieser Frage in tatsächlicher Beziehung durch das Revisionsgericht ausgeschlossen sei (vgl. u.a. RGSt 1, 149; 29, 324; 57, 375).
  • BGH, 18.06.1958 - 2 StR 212/58

    Rechtsmittel

    Für dieses freie Verfahren des Gerichts ist naturgemäß die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, deren Prüfung erst mittels der Erhebungen des Richters stattfindet, nicht Voraussetzung (vgl. auch RGSt 29, 324).
  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57

    Rechtsmittel

    Die Verhandlungsfähigkeit ist eine Prozeßvoraussetzung (vgl. u.a. RGSt 29, 324; 70, 176; Löwe/Rosenberg, StPO 20. Aufl. Vorbem. zu Buch 2 Abschnitt 1 Anm. 12 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 439/53

    Rechtsmittel

    Er ist auf Grund des unmittelbaren Eindrucks, den er vom Angeklagten gewinnt, am besten in der Lage, zu erkennen, ob dieser über diejenigen physischen und psychischen Fähigkeiten verfügt, die ihn in den Stand setzen, dem Gang der Verhandlung zu folgen und die ihm zustehenden Rechte geltend zu machen (RGSt. 29, 324 [326]; 64, 14; 70, 176; OGHSt. 2, 375 [377]).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 146/70

    Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls und wegen Diebstahls - Entzug der

    Für die Verhandlungsfähigkeit kommt es im Strafverfahren darauf an, ob der Angeklagte sich während der Hauptverhandlung in einem solchen Zustand geistiger Klarheit und Freiheit befindet, daß mit ihm auch strafgerichtlich verhandelt werden kann (RGSt 29, 324; 70, 176; BGH Urt. vom 24. April 1959 - 4 StR 84/59 insoweit in MDR 1959, 680 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 26.01.1954 - 5 StR 357/53

    Rechtsmittel

    Die Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten, d.h. seiner Fähigkeit, in der Verhandlung seine Interessen vernünftig zu wahren und seine Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, ist, soweit es sich um die Verhandlungsfähigkeit vor dem Tatrichter handelt, grundsätzlich dessen Sache und durch das Revisionsgericht nicht nachprüfbar (vgl RGSt 29, 324 [326]).
  • BGH, 11.02.1959 - 2 StR 600/58

    Abgrenzung eines vollendeten Einbruchsdiebstahls von einem versuchten schweren

    Die Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte in der Hauptverhandlung verhandlungsfähig ist, steht dem erkennenden Richter zu (RGSt 29, 324, 326).
  • BGH, 04.02.1959 - 2 StR 582/58

    Rechtsmittel

    Die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hat der Tatrichter zu beurteilen (RGSt 29, 324).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht